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   OLG Celle, 05.07.2006 - 7 U 260/05   

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https://dejure.org/2006,3613
OLG Celle, 05.07.2006 - 7 U 260/05 (https://dejure.org/2006,3613)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.07.2006 - 7 U 260/05 (https://dejure.org/2006,3613)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Juli 2006 - 7 U 260/05 (https://dejure.org/2006,3613)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Baugeldsicherung: Verstoß des Bauträgers gegen die Verwendungspflicht; Bezahlung von Werklohn für Arbeiten an Außenanlagen vor Befriedigung der Baugläubiger

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anforderungen an den Rückgriff auf Baugeld zur Bezahlung von Werklohn für Arbeiten, die sich nicht auf die wesentlichen Bestandteile des Gebäudes beziehen

  • Deutsches Notarinstitut

    GSB § 1; BGB § 823 Abs. 2; MaBV § 3
    Bindung der im Ratenplan der MaBV nach Baufortschritt gezahlten Gelder für Baugläubiger nach Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen (GSB)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Rückgriff auf Baugeld zur Bezahlung von Werklohn für Arbeiten, die sich nicht auf die wesentlichen Bestandteile des Gebäudes beziehen

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    GSB § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GSB § 1
    Verwendung des Baugeldes gemäß § 1 Abs. 1 GSB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann darf Bauträger auf das Baugeld zugreifen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann darf Bauträger auf das Baugeld zugreifen? (IBR 2007, 29)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 1796 (Ls.)
  • BauR 2007, 410
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.12.1989 - VI ZR 311/88

    Umfang der Verwendungspflicht; Begriff des wesentlichen Bestandteils eines

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2006 - 7 U 260/05
    Der "Herstellung des Baus" dienen dabei nur solche Leistungen, die sich auf wesentliche Bestandteile des Gebäudes im Sinne von §§ 93, 94 BGB beziehen (BGH, NJW-RR 1990, 914).
  • BGH, 09.10.1990 - VI ZR 230/89

    Pflichtenstellung des Generalübernehmers nach dem GSB

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2006 - 7 U 260/05
    Es ist dann Sache des Baugeldempfängers, die ordnungsgemäße Verwendung des Baugeldes, d.h. seine Auszahlung an andere Baugläubiger, darzulegen (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 141 (142)).
  • BGH, 06.06.1989 - VI ZR 281/88

    Verwendung von Baugeld; Leistungen zur Herstellung des Baues

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2006 - 7 U 260/05
    Danach liegt ein bedingt vorsätzlicher Verstoß gegen das GSB vor, wenn der für den Insolvenzschuldner tätige Geschäftsführer wusste, dass die empfangenen Gelder Baugelder waren, also Fremdmittel, die grundpfandrechtlich auf dem zu bebauenden Grundstück abgesichert waren, und er einen Verstoß gegen die Verwendungspflicht in diesem Fall billigend in Kauf genommen oder sich zumindest damit abgefunden hat (BGH, NJW-RR 1989, 1045, 1046).
  • BGH, 18.04.1996 - VII ZR 157/95

    Vermutung der Baugeldeigenschaft

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2006 - 7 U 260/05
    Da vorliegend die Erwerber ihre Zahlungen gemäß dem Kaufvertrag (Zahlungsplan lt. Anhang zum Kaufvertrag) nach Maßgabe des Fortschreitens des Baus zu erbringen hatten, ist davon auszugehen, dass gerade auch die Bank (worauf es entscheidend ankommt, BGH, NJW-RR 1996, 976) ihre Leistungen aus dem Kreditvertrag nach Erreichung des jeweiligen Bautenstandes erbracht hatte.
  • OLG Hamm, 16.09.2014 - 21 U 86/14

    Ansprüche eines Subunternehmers nach dem Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen

    In einem solchen Fall ist davon auszugehen, dass gerade auch die Bank ihre Leistungen aus dem Kreditvertrag nach Erreichung des jeweiligen Bautenstandes erbracht hat (BGH, Urteil vom 18.04.1996, VII ZR 157/95, NJW-RR 1996, 976; OLG Celle, Urteil vom 05.07.2006, 7 U 260/05, BauR 2007, 410, zitiert nach juris, Rn. 6; Kniffka/Koeble, a.a.O., Rn. 186, Fn. 240).
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